Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Vertragsparteien und Anwendbarkeit

1.1 Die AdUnit, als Teil der Goldbach neXT AG, ist Anbieterin („Anbieterin“) der auf www.adunit.ch umschriebenen Dienstleistungen. Die Anbieterin schliesst mit dem Kunden einen Vertrag zur jeweilig gewünschten Dienstleistung ab.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für AdUnit-Dienstleistungen regeln die Rechtsverhältnisse zwischen der Kundin / dem Kunden („der Kunde“) und der Anbieterin bezüglich der AdUnit-Dienstleistungen und sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der Anbieterin abgeschlossenen Vertrags. Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Der Kunde kann die jeweils aktuellen AGB unter www.adunit.ch einsehen oder bei der Anbieterin ein Exemplar bestellen. Der Kunde bestätigt mit dem Bezug neuer Leistungen oder der Bezahlung jeder Rechnung, die jeweils aktuelle Version der AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

2 Inkrafttreten und Dauer des Vertrags, Storno, Kündigung

2.1 Der Vertrag für den Bezug von AdUnit-Dienstleistungen tritt in Kraft, indem die Anbieterin die Offertanfrage des Kunden per E-Mail bestätigt oder indem der Kunde die Offerte der Anbieterin per E-Mail bestätigt (nachfolgend auch „Auftragserteilung“ oder „Buchung“). Der Vertrag für die Ausführung der AdUnit-Dienstleistung wird fest für die vereinbarte Dauer bzw. bis zur Erschöpfung des vereinbarten Budgets ab Aufschaltdatum abgeschlossen. Zur Erschöpfung des Budgets kann die Dauer um maximal 72 Stunden überschritten werden, sollten keine zwingende Gründe (zeitlich begrenztes Angebot) dagegen sprechen. Die Anbieterin kann den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigen Gründen künden, so bspw. bei Verletzung von Ziffer 5.

2.2 Eine Umbuchung oder Stornierung der Buchung ist nur vor dem Aufschaltdatum gegen volle Entschädigung der bereits erbrachten Leistungen der Anbieterin und allfälliger Dritter möglich. Eine Umbuchung muss mindestens fünf Arbeitstage vor dem ersten Aufschaltdatum erfolgen.

2.3 AdUnit gewährt bei der Bündelung von mehreren Aufträgen zu einem Sammelauftrag die gleichen Konditionen wie bei einem Grossauftrag. Sollte nach Ablauf der Laufzeit des Sammelauftrags nicht das gesamte Budget aufgebraucht sein, so erlischt der gewährte Rabatt des Sammelauftrages. Die resultierende Differenz wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

2.4 Sofern eine Vergütung vereinbart wurde, wird diese frühestens 60 Tage nach Ablauf der Kampagne ausbezahlt.

3 Leistungen der Anbieterin

3.1 Die Anbieterin bietet dem Kunden die Möglichkeit, seine Werbung entsprechend dem Umfang seiner Buchung auf verschiedenen Kanälen innerhalb einer Kampagne auszusteuern. Zu diesem Zweck publiziert die Anbieterin im Auftrag des Kunden die vom Kunden gelieferten Werbeinhalte, z.B. Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte („Werbeinhalte“) auf Drittplattformen sowie, je nach AdUnit-Dienstleistung, Suchmaschinen (Drittplattformen und Suchmaschinen nachfolgend „Publisher“).

3.2 Die Leistungsinhalte der jeweiligen Kampagne werden im Auftrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin festgehalten. Die aufgeführten Impressions sind eine Schätzung und nicht garantiert. Die Anzahl variiert je nach angelieferten Werbemitteln (Art und Formate).

3.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Publikation von Werbeinhalten auf Google und Facebook einen jeweils bestehenden Account des Kunden voraussetzt. Solche oder ähnliche Bedingungen können jederzeit auch von weiteren Publishern verlangt werden. Auf Wunsch und mit Hilfe des Kunden kann die Anbieterin den Kunden einmalig bei der Erstellung einer Facebook Fanpage (nachfolgend «FBF») und/oder eines Google My Business Accounts (nachfolgend «GBA») unterstützen. Soll eine entsprechende Erstellung durch die Anbieterin erfolgen, überträgt der Kunde der Anbieterin unter Nennung seines Administrators (E-Mail) das Recht, in seinem Namen die FBF bzw. den GBA zu erstellen. Nach der initialen Erstellung der FBF bzw. des GBA durch die Anbieterin überträgt die Anbieterin die jeweiligen Administratorenrechte per E-Mail auf den vom Kunden bezeichneten Administrator. Mit Übertragung der Administratorenrechte an den Kunden sind sämtliche Verpflichtungen der Anbieterin bzgl. der Erstellung der FBF bzw. des GBA erfüllt. Der Kunde ist danach für jegliche Betreuung und Aktualisierung der FBF bzw. des GBA verantwortlich. Insbesondere ist der Kunde nach Übertragung der Administratorenrechte alleine verantwortlich, die Nutzungsbedingungen von Facebook bzw. Google einzuhalten. Es besteht weder eine Pflicht noch eine Verantwortung der Anbieterin in Zusammenhang mit der (erfolgreichen) Erstellung eines FBF und/oder GBA. Die Anbieterin kann jederzeit vom Kunden verlangen, dies selbständig zu tun.

Bei Buchung eines Kombi-Produktes mit Social Media, wird bei fehlender Freigabe der Facebook-Seite der programmatische Teil gemäss Startdatum trotzdem ausgespielt.

3.4 Die Zusammensetzung der Publisher im Netzwerk der Anbieterin kann sich jederzeit ändern, insbesondere können einzelne Publisher während der Vertragslaufzeit durch andere ausgetauscht werden, wegfallen oder neue können dazukommen. Dies stellt jedoch keine Schlechterfüllung der Anbieterin dar und entbindet den Kunden nicht von seiner Vergütungspflicht.

3.5 Die Anbieterin wendet bei der Erbringung ihrer Leistungen allgemein übliche Standards an und beachtet die nötige Sorgfalt. Sie ist berechtigt, jederzeit ohne Benachrichtigung des Kunden ihre Einrichtungen und technischen Erfordernisse anzupassen und ihre Angebotspalette zu ändern. Der Kunde erklärt sich mit solchen Änderungen einverstanden, soweit diese seine Leistungsansprüche nicht unzumutbar beeinträchtigen.

3.6 Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss Zugang zu einem passwortgeschützten Kundenbereich. Die Anbieterin bestimmt die Art des Zugangsschutzes. Sie ist nicht verpflichtet, die Identitätsangaben von Benutzern zu prüfen. Sie darf jeden Zugang mit dem richtigen Passwort als berechtigten Zugang betrachten. Ebenso wenig ist sie verpflichtet, irgendwelche Kopierschutzmassnahmen zu treffen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, seine Passwörter und Identifikationsschlüssel vor Missbrauch zu schützen und steht der Anbieterin für jeden Schaden ein, der dieser durch den Missbrauch entsteht. Bei Missbrauch des Kundenbereichs oder bei Nichtbezahlen von Rechnungen durch den Kunden ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang zum Kundenbereich zu sperren.

4 Werbeinhalte und Publikation

4.1 Der Kunde hat der Anbieterin alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistung notwendigen Informationen und Daten rechtzeitig mitzuteilen.

4.2 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm der Anbieterin zur Verfügung gestellten Werbeinhalten besitzt und frei und uneingeschränkt darüber verfügen kann.

4.3 Der Kunde sichert zu und übernimmt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Werbeinhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstossen, insbesondere nicht mit sexuellen oder pornografischen Darstellungen versehen sind oder Namen oder Begriffe verwenden, die auf solche Programme oder solche Inhalte hindeuten oder dafür werben. Gleiches gilt für radikale, politische sowie für sonstige, gegen den Anstand oder die guten Sitten verstossende Inhalte und Formen und generell für die Beachtung von irgendwelchen Drittrechten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass allenfalls auch kantonales und ausländisches Recht zu beachten ist.

4.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass jeder Publisher seine eigenen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen sowie Werberichtlinien bereitstellt und es in der Verantwortung des Kunden liegt, sich über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten.

4.5 Die Anbieterin übernimmt keine Verpflichtung, die Werbeinhalte zu prüfen und sie lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ausdrücklich ab. Der Kunde stellt die Anbieterin von allen Kosten (inkl. Abwehrkosten) und Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Anbieterin geltend gemacht werden. Diese Haftung gilt über die Dauer der vertraglichen Beziehung hinaus.

4.6 Die Anbieterin kann nach eigenem freien Ermessen Werbeinhalte des Kunden jederzeit wegen ihrer Art, ihrer Herkunft, ihrer technischen Form oder ihrer Qualität nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen ablehnen oder löschen, insbesondere, wenn die Werbeinhalte nicht den vorgenannten Zusicherungen entsprechen. Das gleiche Recht steht den Publishern zu. Wird ein Werbeinhalt abgelehnt oder gelöscht, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung der von ihm bereits erbrachten Zahlungen, soweit sie dem Wert der von der Anbieterin bereits erbrachten Leistungen entsprechen. Schadenersatzansprüche eines Kunden sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Der Kunde hat jedoch im Fall der Ablehnung die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der Frist von mindestens fünf Arbeitstagen vor dem ersten Aufschaltdatum, neue oder abgeänderte Werbeinhalte zur Verfügung zu stellen, auf welche die Ablehnungsgründe nicht zutreffen. Wird ein Werbeinhalt trotz einer zunächst erklärten Zurückweisung publiziert, verbleibt es in vollem Umfang bei den gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen.

4.7 Der Kunde ist für die rechtzeitige (d.h. mindestens fünf Arbeitstage vor dem ersten Aufschaltdatum) und technisch einwandfreie Bereitstellung der Werbeinhalte gemäss der gebuchten Dienstleistung verantwortlich. Können Werbeinhalte nicht publiziert bzw. geschaltet werden oder werden diese falsch geschaltet, weil der Werbeinhalt vom Kunden nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch bereitgestellt wurde, besteht kein Anspruch des Kunden auf Preisminderung und dem Kunden stehen in diesem Fall auch keine Ersatzansprüche zu.

4.8 Die Schaltung der Werbeinhalte erfolgt in der für Online-Publikationen üblichen Wiedergabequalität und ist unter anderem abhängig vom genutzten Endgerät.

5 Geistiges Eigentum und Rechte Dritter

5.1 Soweit der Kunde seine Werbeinhalte weder selber herstellt noch in fertigem Zustand an die Anbieterin liefert, verbleibt sämtliches geistiges und sachenrechtliches Eigentum an den Werbeinhalten ausschliesslich bei der Anbieterin. Soweit vom Kunden gelieferte Werbeinhalte von der Anbieterin oder einem Dritten bearbeitet werden, bezieht sich diese Regel auf die Bearbeitung durch die Anbieterin oder den Dritten. An sämtlichen sonstigen Werbeinhalten gewährt der Kunde der Anbieterin das ausschliessliche, gebührenfreie, permanente, übertragbare, unwiderrufliche und uneingeschränkt unterlizenzierbare Recht zur Verwendung, Vervielfältigung, Änderung, Anpassung, Übersetzung, Verteilung, Veröffentlichung und Vorführung.

5.2 Auf Wunsch des Kunden besteht die Möglichkeit, dass die Anbieterin Illustrationen, Grafiken, Fotos oder anderweitig rechtlich geschützte Inhalte von Drittanbietern (nachfolgend Werke Dritter) in die Werbeinhalte einbindet, bspw. für den Fall, dass der Kunde über keine eigenen Illustrationen, Grafiken oder Fotos verfügt. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, die bestehenden Rechte der Drittanbieter und die mit der allfälligen (Sub-) Lizenzierung verbundenen Beschränkungen und Pflichten an den eingebundenen Werken Dritter gemäss den einschlägigen Bestimmungen der Drittanbieter einzuhalten. Im Falle der Widerhandlung hält der Kunde die Anbieterin schadlos.

5.3 Der Kunde erklärt und sichert ausdrücklich zu, dass er die Rechte Dritter, insbesondere Firmen-, Urheber- und Markenrechte beachtet. Er hat davon Kenntnis, dass an Bildern, Grafiken, Daten, Tondokumenten, Programmen oder Teilen davon in der Regel Drittrechte bestehen und erklärt, dass er die nötigen Nutzungsrechte vorgängig eingeholt hat.

5.4 Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, das Bestehen solcher Drittrechte oder das Vorliegen der erforderlichen Nutzungsrechte des Kunden zu prüfen. Sie kann jedoch im Zweifelsfalle vom Kunden einen Berechtigungsnachweis verlangen, die Annahme der betreffenden Unterlagen verweigern, die Entfernung von rechtsverletzenden Teilen verlangen und widrigenfalls ihre Leistungen solange suspendieren, bis eine allfällige Rechtsverletzung beseitigt ist. Der Kunde hält die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen, welche Dritte ihr gegenüber geltend machen, vollumfänglich schadlos.

5.5 Die Anbieterin ist berechtigt, Werbeinhalte sowie Angaben und Informationen zu den Werbeinhalten auf Drittseiten und / oder zur Bewerbung ihres eigenen Online-Angebots zu publizieren, sowie Marktforschungsinstituten zur Verfügung zu stellen.

6 Gewährleistung

6.1 Die Anbieterin behebt technische Störungen, welche in ihrem Machtbereich liegen, innert angemessener Frist. Insbesondere übernimmt die Anbieterin keine Gewähr für Angaben in Leistungsbeschreibungen oder Spezifikationen und steht in keiner Art und Weise für Störungen oder Unterbrüche ein. Der Kunde ist für die notwendigen eigenen technischen Einrichtungen sowie für den programm- (Software) oder geräte-technischen (Hardware) Schutz ausschliesslich selber verantwortlich.

6.2 Die Anbieterin übernimmt keinerlei Gewähr für die Kompatibilität ihrer Leistungen mit Hard- oder Software des Kunden.

7 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

7.1 Der Kunde schuldet und bezahlt den vertraglich vereinbarten Preis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch die Anbieterin ohne jegliche Abzüge. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich. Die erstmalige Rechnungsstellung erfolgt in der Regel unmittelbar nach Vertragsschluss, unabhängig von der Lieferung der erwähnten Werbeinhalte durch den Kunden oder dessen Aufschaltung. Eine Rückerstattung bereits bezahlter oder ein Erlass bereits entstandener Gebühren / Preise erfolgt nicht. Es werden keine WIR-Checks angenommen. Die Anbieterin ist berechtigt, den geschuldeten Betrag via Fernmelderechnung einer FDA, z.B. Swisscom (Schweiz) AG oder via andere Partner einzuziehen.

7.2 Bei Überschreitung des Zahlungstermins gemäss Ziffer 7.1 tritt ohne weiteres der Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug ist der gesetzliche Verzugszins von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR geschuldet. Zudem ist die Anbieterin berechtigt, Mahnkosten zur teilweisen Deckung der entstandenen Kosten zu verlangen. Der offene Rechnungsbetrag zuzüglich allfälligen Mahngebühren und Zinsen kann zum Zwecke des Inkassos an Dritte abgetreten oder verkauft werden. Die Kosten für die Abtretung von CHF 75.– belastet die Anbieterin dem Kunden bei Übergabe der Forderung an das Inkassobüro.

7.3 Die Anbieterin kann vom Kunden Vorauszahlungen verlangen, bevor sie ihre Leistungen erbringt. Die Vorauszahlung kann per Kreditkarte oder in Ausnahmefällen per Rechnung erfolgen. Unabhängig davon kann die Anbieterin bei Nichtbezahlung ihre Leistungen ohne vorgängige Benachrichtigung einstellen bis sämtliche geschuldete Beträge bei der Anbieterin eingegangen sind. Die der Anbieterin zustehenden gesetzlichen Rechte bleiben in jedem Fall vorbehalten.

7.4 Bei Zahlung mit Kreditkarte wird zum Zeitpunkt der Buchung eine Reservation auf der Kreditkarte vorgenommen. Die definitive Belastung erfolgt bei Start des Auftrages.

7.5 Sollten bei der Ausführung Fehler entstehen, ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung zu verweigern. Eine Verrechnung ist in jedem Fall nur zulässig, wenn der zur Verrechnung gestellte Anspruch des Kunden durch die Anbieterin unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Weitere oder andere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7.6 Der vereinbarte Nettopreis gilt als Festpreis. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige weitere Steuern, Abgaben oder Gebühren sind jeweils im Nettopreis nicht enthalten und werden zusätzlich verrechnet.

7.7 Die Anbieterin kann die Preise der Dienstleistungen jederzeit ändern. Diese treten bei Kunden mit laufender Kampagne mit der nächsten Auftragsverlängerung in Kraft und werden dem Kunden frühzeitig mitgeteilt.

8 Haftung und Haftungsbeschränkung

8.1 Die Anbieterin steht gegenüber dem Kunden einzig für die auftragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein.

8.2 Die Anbieterin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ansonsten ist die Haftung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Insbesondere ist die Haftung für eine Beeinflussung der Werbekampagne durch Dritte (z.B. Klickbetrug), indirekte Schäden und Folgeschäden, für Fälle höherer Gewalt und Streiks, für technische Störungen, die in den Verantwortungsbereich anderer Unternehmen und / oder Netzbetreiber fallen sowie für Hilfspersonen ausgeschlossen. Soweit eine Haftung von der Anbieterin besteht, ist sie in allen Fällen betragsmässig auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens aber auf die Vertragssumme beschränkt.

8.3 Bei von der Anbieterin zu vertretender fehlerhafter Auslieferung von Werbeinhalten und rechtzeitig erfolgter Rüge, hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf Nachbesserung (Ersatz- oder Nachauslieferung), sofern der Sinn und die Werbewirkung durch die fehlerhafte Auslieferung beeinträchtigt wurden.

8.4 Die Werbeinhalte werden weder aufbewahrt noch zurückgesandt, können aber von der Anbieterin während einer gewissen Dauer archiviert werden. Die Anbieterin bietet dafür jedoch keine Gewähr. Ebenso wenig haftet die Anbieterin für rechtswidrige Handlungen von Benutzern gegenüber dem Kunden (z.B. unbefugtes Kopieren von Inhalten und dergleichen).

8.5 Der Kunde steht der Anbieterin für alle Nachteile ein, die dieser durch die Verletzung von Vertragsbestimmungen entstehen, und er befreit diese von allen Ansprüchen Dritter, welche an sie wegen angeblicher Verletzung von Immaterialgütern oder sonstigen Rechten geltend gemacht werden. Dem Kunden ist bekannt, dass rechtswidrige Handlungen auch durch blosse programmtechnische Verweise (z.B. Links) erfolgen können. Der Kunde ist daher verpflichtet, nur solche Verweise einzurichten, bei denen er Verletzungen von Straftatbeständen und Rechten Dritter ausschliessen kann. Die Anbieterin informiert den Kunden innert angemessener Frist über geltend gemachte Ansprüche.

8.6 Die Anbieterin ist grundsätzlich berechtigt, an die vom Kunden kommunizierten Adressen und Personen rechtsgenüglich zuzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderung seiner Adresse, der internen Ansprechperson oder der Korrespondenz-E-Mail bekannt zu geben. Es besteht keine Haftung von der Anbieterin für fehlerhafte Zustellung.

9 Datenschutz

9.1 Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Anbieterin in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die auf www.adunit.ch verfügbar ist.

9.2 Die Anbieterin kann dem Kunden Informationen zu anderen Produkten oder Dienstleistungen der Anbieterin (z.B. in Form eines Newsletters oder per Brief) zukommen lassen. Wünscht der Kunde keine solchen Mitteilungen der Anbieterin mehr, so kann er sich jederzeit per E-Mail customercenter@adunit.ch, per Brief oder telefonisch über die auf www.adunit.ch angegebenen Kontaktdaten abmelden.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorgaben des anwendbaren Datenschutzrechts einzuhalten. Er hat sicherzustellen, dass er zur Beauftragung der Anbieterin und der in diesem Zusammenhang erfolgten Übermittlung von Personendaten an die Anbieterin berechtigt ist. Er ist insbesondere verpflichtet, gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen einzuholen und alle Informationspflichten zu erfüllen. Der Kunde hält die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter, welche diese gegen die Anbieterin im Zusammenhang mit der vertragsgemässen Bearbeitung von Personendaten geltend machen, vollumfänglich schadlos.

9.4 Soweit die Anbieterin als Auftragsbearbeiterin für den Kunden Personendaten bearbeitet, bleibt der Kunde im Verhältnis zur Anbieterin alleinige verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts und er ist für die Rechtmässigkeit der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung dieser Personendaten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Zudem gilt Folgendes:

9.4.1 Die Anbieterin bearbeitet die ihr vom Kunden zur Bearbeitung zur Verfügung gestellten Personendaten während der Vertragsdauer für die Erbringung der vertragsgemässen Leistungen und speichert und bearbeitet diese Personendaten dazu auf ihren Systemen im Auftrag des Kunden.
9.4.2 Die Anbieterin wird die Personendaten unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausschliesslich für die Durchführung des Vertrags, nur für die Zwecke und nur gemäss dokumentierter Instruktion des Kunden bearbeiten. Die Instruktionen des Kunden ergeben sich primär aus dem Vertrag sowie aus der Art und Weise, wie der Kunde die Dienste der Anbieterin nutzt.
9.4.3 Die Anbieterin wird dafür sorgen, dass sämtliche Personen, die befugt sind, Personendaten zu bearbeiten, sich zur Geheimhaltung verpflichten, falls sie nicht einer angemessenen gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
9.4.4 Die Anbieterin wird angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Personendaten umsetzen, welche den Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes sowie von Artikel 32 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen.
9.4.5 Die Anbieterin wird den Kunden, soweit vernünftigerweise möglich, durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen bei der Erfüllung der Informationspflicht gegenüber der betroffenen Person nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzrechts unterstützen sowie Anfragen des Kunden betreffend die Rechte der betroffenen Person beantworten.
9.4.6 Die Anbieterin wird den Kunden unverzüglich informieren, falls sie zur Auffassung gelangt, dass eine Instruktion des Kunden betreffend die Bearbeitung der Personendaten das anwendbare Datenschutzrecht verletzen könnte.
9.4.7 Die Anbieterin wird den Kunden in Bezug auf die ihm obliegenden Pflichten unter dem anwendbaren Datenschutzrecht, beispielsweise Art. 32 bis 36 DSGVO bzw. entsprechende Bestimmungen des Schweizer Datenschutzrechts, unterstützen. Die Anbieterin wird den Kunden unverzüglich über eine Datenschutzverletzung im Verantwortungsbereich der Anbieterin informieren.
9.4.8 Die Anbieterin wird dem Kunden alle Informationen zur Verfügung stellen, welche vernünftigerweise benötigt werden, damit der Kunde die Einhaltung der Vorschriften dieser Ziff. 9.4 durch die Anbieterin angemessen dokumentieren kann. Wo dies unter dem anwendbaren Datenschutzrecht zwingend notwendig ist und die von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Informationen allein nicht ausreichend sind, wird es die Anbieterin dem Kunden im rechtlich zwingend notwendigen Umfang erlauben, durch den Kunden oder einen von der Anbieterin akzeptierten, vom Kunden beauftragten und zur Geheimhaltung verpflichteten Prüfer durchgeführte Inspektionen auf Kosten des Kunden zu ermöglichen. Solche Inspektionen dürfen den ordentlichen Betriebsablauf bei der Anbieterin und den betroffenen Unterauftragsbearbeitern nicht behindern. Sie sind nach vorgängiger Absprache während der üblichen Betriebszeiten durchzuführen und dürfen den Schutz von Geheimnissen und Personendaten anderer Kunden der Anbieterin nicht beeinträchtigen.
9.4.9 Die Anbieterin darf die Bearbeitung von Personendaten an Dritte («Unterauftragsbearbeiter») auslagern, insbesondere für die Zwecke des Betriebs, der Entwicklung und der Wartung der zur Leistungserbringung verwendeten IT-Infrastruktur der Anbieterin. Der Kunde stimmt einer solchen Auslagerung hiermit zu. Eine jeweils aktuelle Liste der von der Anbieterin beigezogenen Unterauftragsbearbeiter ist auf www.adunit.ch verfügbar. Die Anbieterin ist berechtigt, Änderungen an dieser Liste vorzunehmen und sie wird den Kunden in geeigneter Weise (beispielsweise durch Anzeige im Bereich Hilfe im Customer Center) darüber informieren. Widerspricht der Kunde einer solchen Änderung nicht innert fünfzehn Tagen (oder einer in dringenden Fällen von der Anbieterin bezeichneten kürzeren Frist) seit Datum der Mitteilung, gilt die Zustimmung des Kunden zur Änderung als erteilt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig einer von der Anbieterin mitgeteilten Änderung, kann die Anbieterin nach ihrer Wahl entweder auf die Umsetzung der vom Kunden nicht akzeptierten Änderung verzichten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.
9.4.10 Die Anbieterin ist berechtigt, dem Kunden aufgrund der Erbringung von Leistungen gemäss Ziff. 9.4.5, 9.4.7 und 9.4.8 entstehende Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen, sofern die Anbieterin dies dem Kunden vorgängig angezeigt hat.
9.4.11 Auf Verlangen des Kunden, spätestens aber bei Vertragsende wird die Anbieterin die Personendaten löschen, sofern die Anbieterin nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Wo eine Löschung nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups), kann die Anbieterin den Zugriff auf die Personendaten stattdessen sperren. Wo die Anbieterin Personendaten über das Vertragsende hinaus aufbewahrt, wird sie diese weiterhin gemäss den Bestimmungen dieser Ziff. 9 vertraulich aufbewahren. Die Anbieterin ist berechtigt, Daten - auch über das Vertragsende hinaus - in anonymisierter Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software oder zum Benchmarking zu nutzen

10 Schlussbestimmungen

10.1 Nebenabreden, Änderungen von vertraglichen Abmachungen oder Zusatzvereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden oder – bei elektronischer Beziehung zum Kunden – nach erfolgter Bestätigung durch die Anbieterin mittels E-Mail (ausgenommen Änderungen der AGB, vgl. Ziff. 1.2).

10.2 Die Anbieterin ist berechtigt, einzelne oder mehrere Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder das gesamte Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

10.3 Änderungen in den rechtlichen Verhältnissen des Kunden haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrags. Bei Betriebseinstellung des Kunden ist die Anbieterin berechtigt, den vertraglichen Restwert sofort mittels Schlussabrechnung zu fakturieren.

10.4 Die allfällige Ungültigkeit einer der vorstehenden Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien untersteht schweizerischem Recht. Die Anwendung der materiellen Normen des Kollisionsrechtes sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.04.1980) ist ausgeschlossen.

10.5 Gerichtsstand ist Zürich. Die Anbieterin ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand zu belangen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Goldbach neXT AG | AdUnit, April 2023